Arbeitsunfälle

Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland ca. 2 Millionen Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle. Alle Unfälle von Angestellten und freiwillig versicherten Selbstständigen, die während der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeit passieren sind durch die Berufsgenossenschaften versichert.

Schüler, Kindergartenkinder, Kita-Kinder und Studenten sind bei Unfällen während der Schul- und Betreuungszeit und bei Unfällen auf dem Schul- und Heimweg über die kommunale Unfallversicherung versichert. Ebenfalls versichert sind ehrenamtlich Tätige.

Die Behandlung erfolgt durch speziell qualifizierte Vertragsärzte der gesetzlichen Unfallversicherung, die sogenannten Durchgangsärzte (D-Ärzte). Voraussetzung ist die Weiterbildung an einem Krankenhaus, das für die Behandlung von Arbeitsunfällen durch die Berufsgenossenschaften und kommunalen Unfallversicherungen zugelassen ist, die persönliche Qualifikation im Umgang mit Unfallverletzten, sowie die regelmäßige Teilnahme an einer Reihe von Fortbildungen.

Wichtig: Nach jedem Arbeits-, Schul- und Wegeunfall sollte ein D-Arzt aufgesucht werden, da dieser den Unfallhergang und die daraus entstandene Verletzung dokumentiert und die notwendige Behandlung und Diagnostik durchführt oder veranlasst.

Die Kosten für die Behandlung (konservativ und operativ), Rehabilitation und auch eventuelle Rentenansprüche werden durch die Berufsgenossenschaften und kommunalen Unfallversicherungen übernommen.

Das Ziel ist die rasche Wiederherstellung der Gesundheit und damit der Arbeitsfähigkeit.

Wann sollte ich einen D-Arzt aufsuchen?

  • Nach jedem Unfall, der während der Arbeits- oder Schulzeit aufgetreten ist.

  • Nach jedem Unfall, der auf dem Weg von oder zur Arbeit oder Schule aufgetreten ist, wenn möglich noch am Unfalltag damit der Unfallschaden dokumentiert werden kann

  • Bei Verschlechterung bestehender Unfallfolgen oder Wiedererkrankung nach einem Arbeitsunfall.

Der Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein Vertragsarzt für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), dem Dachverband für die Berufsgenossenschaften (BG), Kommunalen Unfallversicherung (KUV) und Landesunfallkasse (LUK).

Der D-Arzt ist Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung spezielle Unfallchirurgie. Er muss Teile seiner Ausbildung an Vertragskrankenhäusern der DGUV absolviert haben und spezielle Fortbildungen besuchen, um sich für die Zulassung durch die DGUV zu qualifizieren. Er ist dann berechtigt, die Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen durchzuführen. Des Weiteren kann er durch die BG zu Begutachtungen zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach Unfällen beauftragt werden.

Für die D-Arzt Praxis gelten Mindestanforderungen bezüglich baulicher Voraussetzung und Ausstattung. Es müssen zum Beispiel eine Liegend Anfahrt für den Rettungsdienst, zwei Eingriffsräume und eine Röntgenanlage vorhanden sein.

Ein Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall ist ein zeitlich begrenztes, ungeplantes, äußerlich auf den Versicherten einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.

Auch beim Betriebssport und bei anderen mit der Arbeit assoziierten Veranstaltungen ist der Arbeitnehmer versichert.

Bei einem Wegeunfall findet dieser Unfall auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit oder Schule statt. Auch ein Unfall bei der Tätigkeit als Ersthelfer ist versichert.

Die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind die Berufsgenossenschaften (BG), die verschiedenen Branchen zugeordnet sind, die kommunalen Unfallversicherungen (für uns die Kommunale Unfallversicherung Bayern/KUBV) und die Landesunfallkassen (bei uns die Bayerische Landesunfallkasse/Bayer. LUK). Diese sind verpflichtet, eine schnellstmögliche, sachgerechte Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Deshalb bestellen sie speziell qualifiziert Ärzte, die Durchgangsärzte (D-Ärzte, s.o.).

Bei einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall ersetzen sie als Kostenträger die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Sie übernehmen die Kosten für die gesamte Behandlung inklusive Transport, Diagnostik, Orthesen (Schienen o.ä.), Hilfsmittel und Rehabilitation. Sollte ein operativer Eingriff als Folge eines Unfallschadens notwendig sein, so darf die Operation nur von D-Ärzten oder einer zugelassenen Klinik erfolgen. Falls ein Dauerschaden durch einen Unfall eintritt werden ggf. auch Unfallrenten gezahlt

Alle Arbeitnehmer, die über ihren Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet sind.

Alle Selbständige, die sich freiwillig bei der für sie zuständigen BG versichert haben.

Alle Kita-, Kindergarten- und Schulkinder sowie Studenten sind versichert.

Ehrenamtlich Tätige und auch Ersthelfer bei Unfällen sind versichert.

Alle Personen, die für einen Bauherren tätig werden, egal ob Familienangehörige, Verwandte oder Bekannte, egal ob mit oder ohne Entgelt.

Patienten sind während einer stationären Behandlung und (teil-) stationären Rehabilitationsmaßnahme, auch wenn diese über die gesetzliche Krankenversicherung/Deutsche Rentenversicherung gezahlt wird, über die DGUV versichert.

Für Beamte gelten Sonderregeln, hier liegt dann ein sogenannter Dienstunfall vor. Trotzdem sollte ein D-Arzt aufgesucht werden, um den Unfallhergang und Unfallerstschaden dokumentieren zu lassen.