Arbeitsunfälle
Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland ca. 2 Millionen Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle. Alle Unfälle von Angestellten und freiwillig versicherten Selbstständigen, die während der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeit passieren sind durch die Berufsgenossenschaften versichert.
Schüler, Kindergartenkinder, Kita-Kinder und Studenten sind bei Unfällen während der Schul- und Betreuungszeit und bei Unfällen auf dem Schul- und Heimweg über die kommunale Unfallversicherung versichert. Ebenfalls versichert sind ehrenamtlich Tätige.
Die Behandlung erfolgt durch speziell qualifizierte Vertragsärzte der gesetzlichen Unfallversicherung, die sogenannten Durchgangsärzte (D-Ärzte). Voraussetzung ist die Weiterbildung an einem Krankenhaus, das für die Behandlung von Arbeitsunfällen durch die Berufsgenossenschaften und kommunalen Unfallversicherungen zugelassen ist, die persönliche Qualifikation im Umgang mit Unfallverletzten, sowie die regelmäßige Teilnahme an einer Reihe von Fortbildungen.
Wichtig: Nach jedem Arbeits-, Schul- und Wegeunfall sollte ein D-Arzt aufgesucht werden, da dieser den Unfallhergang und die daraus entstandene Verletzung dokumentiert und die notwendige Behandlung und Diagnostik durchführt oder veranlasst.
Die Kosten für die Behandlung (konservativ und operativ), Rehabilitation und auch eventuelle Rentenansprüche werden durch die Berufsgenossenschaften und kommunalen Unfallversicherungen übernommen.
Das Ziel ist die rasche Wiederherstellung der Gesundheit und damit der Arbeitsfähigkeit.
Wann sollte ich einen D-Arzt aufsuchen?